KFZ-Werkstatt

Wir sind Ihre Spezialisten rund ums Auto...

Unfallreparatur/ Lackierung



Wir reparien, Sie sind mobil...


Im Falle eines Unfalls wickeln wir den kompletten Schaden ab, klären und ordnen die Versicherungsangelegenheiten und stellen Ihnen auch kostenlos ein Leihwagen zur Verfügung. Wir reparieren Unfallschäden aller Fahrzeugmarken fachgerecht nach Herstellervorgaben und Gutachten.  


Durch gut ausgebildete Mitarbeiter garantieren wir ein hohen qualitativen Standard bei den Reparaturarbeiten. Durch den Einsatz moderner Geräte und unter Verwendung von original Ersatzteilen wird dieser hohe Standard zusätzlich erreicht.

Durch unsere Zusammenarbeit mit den meisten Namenhaften Versicherungen ergeben sich kürzere Standzeiten und Kosten für Mietwagen und Versicherer, was auch Ihnen zu Gute kommt.






Unfall - was Sie wissen sollten.......................................... 


Um sich unangenehme Überraschungen zu ersparen beachten Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise: 


Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an 

Lassen Sie Ihr Fahrzeug so auf der Unfallstelle stehen, wie es nach dem Zusammenstoß zum Stillstand gekommen ist, auch wenn dadurch der übrige Verkehr vorübergehend behindert wird. Das Entfernen aus der Unfallsendlage erschwert die Unfallsaufnahme durch die Polizei und somit die Beweisführung. 


Sichern Sie die Unfallstelle 

durch Aufstellen von Warndreiecken und Einschalten von Warnblinkanlagen weiträumig ab, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam zu machen und sich selbst auf der Unfallstelle zu schützen. Ist beim Verkehrsunfall lediglich Sachschaden entstanden haben Sie die Möglichkeit die Schadensregelung direkt mit dem Zweitbeteiligten vorzunehmen und diesem Ihre Identität nachzuweisen. 


Bei Zweifeln hinsichtlich der Verschuldensfrage ist die Verständigung der Polizei anzuraten. Auch wenn von der Polizei für die Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit bloßem Sachschaden eine Unfallaufnahmegebühr von derzeit 36 Euro zu entrichten ist, erhalten Sie dafür einen Unfallsbericht inklusive Lichtbilder und Unfallskizze. 


Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden müssen sie auf alle Fälle unverzüglich die Polizei verständigen. Diese veranlasst dann auch die Verständigung eines Arztes oder der Rettung. Verlassen Sie die Unfallstelle auf keinem Fall vor dem Eintreffen der Polizei, da sie lt. Gesetz verpflichtet sind an der Unfallsaufnahme mitzuwirken. 


Achtung: Allein der Transport eines Verletzten mit dem eigenen PKW zu einem Arzt oder ins Krankenhaus, vor der Anzeigeerstattung bei der Polizei, ist unzulässig und kann Ihnen eine Anzeige wegen § 4 StVO (Fahrerflucht) einbringen. Verletztentransport ist Angelegenheit der Rettung, die dafür entprechend geschult und ausgestattet ist.


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Fotos/ Grafiken by Dominik Pöpping, Marco Barnebeck, DS, H.-J. Grosche, Stefan Bayer, www.pixelio.de